Beschreibung
TNYVPS Buntes Zeug – Ein fruchtig-kaugummiartiger Genuss
Tauchen Sie ein in eine Welt voller süßer Erinnerungen! Das TNYVPS Nikotinsalz Liquid "Buntes Zeug" vereint auf einzigartige Weise die Aromen von saftigen Früchten und klassischem Kaugummi. Mit jedem Zug erleben Sie ein Geschmackserlebnis, das an unbeschwerte Kindheitstage erinnert.
Produktmerkmale:
- Geschmack: Ein harmonischer Mix aus fruchtigen Noten und dem vertrauten Geschmack von Kaugummi.
- Nikotinstärke: 18 mg/ml – ideal für Umsteiger und Dampfer, die eine stärkere Nikotinzufuhr bevorzugen.
- Flaschengröße: Praktische 10 ml Flasche für unterwegs und zuhause.
- Sofort dampfbar: Das Liquid ist bereits fertig gemischt und kann direkt in Ihrem E-Zigaretten-Tank verwendet werden.
- Sicherheit: Entspricht den strengen Richtlinien der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Warum Buntes Zeug?
- Vielseitiger Geschmack: Ob als Allday-Liquid oder für zwischendurch – "Buntes Zeug" bietet ein abwechslungsreiches Dampfvergnügen.
- Hohe Qualität: TNYVPS legt großen Wert auf hochwertige Inhaltsstoffe und eine sorgfältige Herstellung.
- Praktische Anwendung: Die fertige Mischung erspart Ihnen das lästige Selbermischen.
Hinweis:
Nikotinhaltige Produkte sind nicht für Nichtraucher und Jugendliche geeignet. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen und verwenden Sie das Produkt verantwortungsbewusst.
Fazit:
Mit dem TNYVPS Nikotinsalz Liquid "Buntes Zeug" holen Sie sich einen Hauch von Nostalgie und fruchtiger Frische in Ihre Dampferwelt. Überzeugen Sie sich selbst von diesem einzigartigen Geschmackserlebnis!
Stärke/Option | Piktogramme | P-Sätze | H-Sätze | EUH |
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18 mg/ml | GHS06 | P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P301+P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |
H301 Giftig bei Verschlucken. |