Beschreibung
Die Liquids von der Marke Erste Sahne werden in Deutschland entwickelt und produziert. Verwenden Sie das Erste Sahne Liquid für Ihre E-Zigarette. Die 10 ml Flaschen mit Liquid sind in unterschiedlichen Nikotin-Stärken erhältlich. Wenn das Erste Sahne Liquid Double Green gedampft wird, entfaltet sich der Geschmack von Äpfeln und Kiwis. Jede Flasche enthält 10 ml Liquid in Ihrer gewählten Stärke.
Auszeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Auszeichnung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Stärke/Option | Piktogramme | P-Sätze | H-Sätze | EUH |
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12 mg/ml | GHS07 | P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. P330 Mund ausspülen. P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
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3 mg/ml | GHS07 | P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. P330 Mund ausspülen. P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
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6 mg/ml | GHS07 | P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. P330 Mund ausspülen. P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |